Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen  – cnmusic Musik und Moderation

Stand Mai 2011

1. Alle notwendigen Instrumente, Lichtanlage  und Verstärker werden von cnmusic gestellt.

2. Als Stromversorgung benötigt cnmusic einen Stromkreise mit 230V/16A

3. Platzbedarf: mind.2,5m x 4,0 m Breite Seite zum Publikum

4. Bei Veranstaltungen über 200 Personen wird die gesamte PA- Anlage vom Veranstalter gestellt.

5. Der Veranstalter haftet für elektrische oder durch das Publikum verursachte Schäden.

6. AKM, Vergnügungssteuer und div. Gemeindeabgaben gehen zu Lasten des Veranstalters.

7. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.

8. Für jeden Musiker sind während der Veranstaltung eine warme Hauptmahlzeit und Getränke nach Ermessen der Band zur Verfügung zu stellen. Zimmer (mit Dusche und WC) inklusive Frühstück in der nahen Umgebung des Auftrittsort werden, falls vereinbart vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.

9. Das betriebliche, wirtschaftliche und persönliche Risiko für die Abwicklung der Veranstaltung trägt der Veranstalter. Bei Vertragsverletzung des Veranstalters ist cnmusic nicht verpflichtet aufzutreten. Bei anderen Ereignissen, die in Folge höherer Gewalt die Nichterfüllung des Vertrags bedingen, gelten die gesetzliche Bestimmungen.

10.Entfällt der Auftritt durch Vertragsbruch oder Absage des Veranstalters oder aus einem anderen vom Veranstalter verursachten Grund, zahlt der Veranstalter eine Stornogebühr von 40% der vereinbarten Bruttogage. Ein Entfall der Veranstaltung durch Schlechtwetter oder durch mangelhafte Vorbereitung seitens des Veranstalters ist nicht als höhere Gewalt zu werten. Entfällt der Auftritt durch Krankheit, Unfall bzw. Tod eines Bandmitgliedes oder eines engsten Verwandten eines Bandmitgliedes, so wird die Band versuchen, einen gleichwertigen Ersatz zu Vermitteln.

11.Eventverträge werden nach Leistung der Unterschrift rechtsgültig und für beide Teile bindend.

12. Zahlungskonditionen: Falls nichts anderes vereinbart in bar und spätestens direkt nach dem Auftritt

13. Für diesen Vertrag und dessen Auslegung ist österreichisches Recht maßgebend. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Tulln.

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